Einzeltherapie

Ich bin Vertragstherapeut der gesetzlichen Krankenkassen und als Psychologischer Psychotherapeut für Erwachsene mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie zugelassen.

Vor Beginn einer Psychotherapie hat der Gesetzgeber eine sogenannte Sprechstunde vorgeschaltet. Insgesamt können bis zu drei solcher Sprechstunden absolviert werden.

Diese dienen der Klärung der Situation. Sie sollen dabei helfen einzuschätzten, ob es sich bei dem Beschwerden um eine Krankheit im Sinne der Richtlinien handelt.  Besteht eine Indikation und es gibt freie Therapieplätze folgen mindestens zwei probatorische Sitzungen bevor ein Antrag auf Psychotherapie gestellt wird.

In der Regel vergeht zwischen dem ersten telefonischen Kontakt und der ersten Probestunde eine gewisse Zeit. Bitte nutzen Sie diese Zeit, um den folgenden Fragebogen auszufüllen.

Therapieziele: ZIELE


Die Psychotherapie selbst ist eine genehmigungspflichtige Behandlung. Für eine Langzeittherapie (60 Stunden) ist ein Gutachten erforderlich.
 
Hier finden Sie den dazu notwendigen Fragebogen:
 
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Zum direkt Ausfüllen: